Heil- und Kostenplan

Bei einem Heil- und Kostenplan (HKP) für zahnärztlich-prothetische (Zahnersatz) Leistungen muss zwischen einem Heil- und Kostenplänen für gesetzlich versicherte Patienten und privat versicherte Patienten unterschieden werden.

Bevor mit der Versorgung eines Patienten mit Zahnersatz begonnen werden darf, muss, soweit Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen werden sollen, ein Heil- und Kostenplan erstellt und die Höhe des Zuschusses festgelegt werden. Der Heil- und Kostenplan (oft auch kurz nur „Antrag“ genannt) ist auf einem vorgeschriebenen Formular zu erstellen.[1] Lediglich bei Reparaturmaßnahmen kann aus zeitlichen Gründen der Antrag auch im Nachhinein gestellt werden. Einige Felder des Formulars sind - sehr zum Unwillen der Krankenkassen - dunkelgrün unterlegt, damit diese aus Datenschutzgründen nicht maschinell gelesen werden können.

Ein wichtiges Element auf diesem Formular ist der Befund des gesamtes Gebisses / Behandlungsplan. Dieses Feld gibt das Zahnschema des Bleibenden Gebisses wieder, ist aber für den Ober- und Unterkiefer um je zwei Zeilen erweitert: die Zeile „R“ für „Regelversorgung“ und die Zeile „TP“ für „Therapieplanung“. In diese Zeilen werden die Befunde und vorgesehenen Leistungen mit Kürzeln eingetragen, deren Bedeutungen auf dem Formular abgedruckt sind.

Nach entsprechender Beratung mit dem Patienten trägt der Zahnarzt in dieses Schema den derzeitigen Befund (Zeile „B“), den tatsächlich vorgesehenen Zahnersatz (Zeile „TP“) und in die Zeile „R“ die zuschussfähige Alternativversorgung ein. Diese Regelversorgung ist durch das Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) §56[1] festgelegt und richtet sich nach dem Zustand und der Anzahl der vorhandenen Zähne, aber auch nach deren Verteilung, also nach der Größe vorhandener Lücken. Insgesamt sind das sehr komplizierte Regelungen, die hier nicht im einzelnen dargestellt werden können - zumal es auch immer wieder zu Änderungen kommt. Außerdem trägt der Behandler auch die geschätzten Kosten für die zahntechnischen Leistungen und die Materialkosten ein. Weil aber eine reine Schätzung dieser Kosten sehr schwierig ist, ist es bei umfangreichem Zahnersatz üblich geworden, sich vom Dentallabor einen Kostenvoranschlag machen zu lassen.

Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Heil-_und_Kostenplan

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Aktueller Stand des Zahntechnik-Lexikon: 01.01.2010