Zahnpulpa
Die Zahnpulpa (von latein: pulpa ‚Fleisch‘), (auch: das Zahnmark oder laienhaft: Zahnnerv), füllt den inneren Teil des Zahnes, die Pulpenhöhle (Pulpencavum) aus, die von den Zahnhartsubstanzen umhüllt wird. Das Pulpencavum reicht von der Zahnkrone bis an die Spitze der Zahnwurzel(n).
Die Pulpa besteht aus Bindegewebe mit Blut- und Lymphgefäßen sowie Nervenfasern. Fortsätze der Odontoblasten (dentinbildende Zellen) setzen sich (Tomes'schen Fasern) in sehr feinen, mit bloßem Auge nicht zu erkennenden Dentinkanälchen (tubuli) bis an die Schmelz-Dentin-Grenze fort. Neben den Odontoblasten-Fortsätzen finden sich in manchen Dentinkanälchen auch Nervenfasern. Diese geben überschwellige mechanische, thermische oder chemische Reize als Schmerzempfindung wieder.
Anatomisch wird zwischen Kronen- und Wurzelpulpa unterschieden.
Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Zahnpulpa
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Aktueller Stand des Zahntechnik-Lexikon: 01.01.2010